Barrierefreie Website
Kurzinformation zu diesem Thema | |
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Einsatzfälle für barrierefreie Websites
Für alle öffentlich zugänglichen Internetangebote des Bundes und der Bundesbehörden gilt die gesetzliche Pflicht, das Internetangebot als barrierefreie Version anzubieten.
Für Internetangebote der Länder gelten jeweils eigene Bestimmungen.
Barrierefreiheit für Alle
Seit Inkrafttreten der Verordnung (Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung - BITV) im Jahre 2002 hat sich gezeigt, dass nicht nur Internetseiten als barrierefreie Version angeboten werden, wenn der Betreiber dazu verpflichtet ist. Immer mehr Betreiber auch kommerzieller Internetangebote setzen heute darauf Barrierefreiheit für die Besucher zu gewährleisten:
- Kommunen
- Verbände
- Organisationen
- Unternehmen
- Vereine
- Organschaften
- usw.
ecomas CMS ermöglicht Barrierefreiheit mit geringem Aufwand
Durch die vollautomatische Herstellung einer barrierefreien Version des Internetangebots können Websitebetreiber mit geringem Aufwand Barrierefreiheit für die Besucher der Website ermöglichen.









